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MP3 muss nicht illegale Musik sein
Swiss Internet User Group SIUG kritisiert unsubstantiierte Drohungen der IFPI und unverhältnismässige Aktion  28.02.2001
Letzte Woche versandte die Schweizer Landesgruppe der International Federation of Producers of Phonograms and Videograms IFPI Briefe an Betreiber von Websites wegen angeblich illegaler Musikdateien. Die unzimperlichen Methoden der IFPI, vertreten durch den Zürcher Rechtsanwalt Dr. Peter Vosseler, sind bereits bekannt.
      Die IFPI lässt nun offensichtlich die bei der Durchsuchung von Webinhalten notwendige Sorgfalt missen. Bei der von der IFPI auf der Website http://www.astrum.ch/mp3/ gefundenen MP3-Dateien handelt es sich lediglich um Textdateien, die das Wort "*aetsch*" enthalten.
      In dem Schreiben der IFPI, das Mattthias Leisi, Betreiber der inkriminierten Website und Mitglied der Swiss Internet User Group SIUG erhielt, ist die Rede davon, dass das Überspielen von urheberrechtlich geschützten Musikstücken in das MP3-Format für den privaten Gebrauch sowie das Verweisen auf Seiten mit MP3-Dateien mittels Links ohne das Einverständnis des Rechteinhaber prinizipiell rechtswidrig sei.
      Diese Auffassung der IFPI ist nach der Meinung der SIUG grundlegend falsch. "MP3", genauer "MPEG-1 Layer 3" ist ein rein technisches Format zum Speichern und Abspielen von Audiodaten. Eine Verletzung von Rechten kann also nicht schon vorliegen, wenn es sich nur um einer Datei mit der Endung "mp3" handelt.
      "Die IFPI ist in diesem Fall einer Satire aufgesessen und hat unwillentlich ein Beispiel dafür geliefert, dass grossflächige Such- und Filtersysteme nicht funktionieren, oder wenn doch, nur unter Inkaufnahme einer erheblichen Fehlerkennungsrate", schreibt die SIUG weiter.
     
 

 
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