Nachdem sich
Prepaidkunden von
sunrise bei der Post
nachregistrieren lassen können, ist jetzt auch die Nachregistrierung von Prepaidkunden von
Swisscom Mobile bei der Post möglich. Damit soll die Nachregistrierung der rund 300'000
NATEL-easy-Kunden erleichtert werden, die ihre Prepaidkarte bis zum 31. Oktober 2004 noch registrieren lassen müssen. Statt wie bisher rund 1'000 Verkaufsstellen
stehen den Kunden neu insgesamt mehr als 3'000 Registrierungsstellen zur Verfügung.
Wie vom Bundesrat Ende Juni 2004 entschieden, müssen sich Prepaidkunden,
die ihre SIM-Karten seit dem 1. November 2002 in Betrieb genommen haben, bis zum 31. Oktober 2004 nachregistrieren lassen. Bei Swisscom Mobile sind rund 500'000 Prepaid-Kunden von
der Nachregistrierungspflicht betroffen. Bisher haben sich nach Angeben von Swisscom Mobile rund 200'000 Personen nachregistrieren lassen, 300'000 NATEL-easy-Kunden haben noch drei Wochen Zeit, um
dieser Aufforderung nachzukommen.
Kunden, die nicht sicher sind, ob sie ihre SIM-Karte registrieren
lassen müssen, können per Eingabe des Codes *106*66# überprüfen, ob ihr Anschluss
registrierungspflichtig ist oder nicht. Die nachträgliche Registrierung ist kostenlos
und muss persönlich vorgenommen werden. Zur Verifizierung ist ein gültiger Reisepass, eine Identitätskarte oder ein für den Grenzübertritt in die Schweiz zulässiges
Reisedokument erforderlich. Vor Ort gibt es Registrierungsformulare zum Ausfüllen. Das
Registrierungsformular kann auch vorgängig im
Internet heruntergeladen und ausgefüllt werden. Sobald die
Registrierung im System von Swisscom Mobile erfasst ist, erhalten die NATEL-easy-Kunden eine Bestätigung per
SMS.
Registrierungspflich ein Flop?

Ob die Registrierung der Prepaid-Karten tatsächlich zur Verbrechensbekämpfung
taugt, wird indessen angezweifelt. Gestern berichtete die Sonntagszeitung, dass das entsprechende Gesetz ein Flop sei.
"Die Registrierung von Prepaid-Handys macht unsere Arbeit nicht einfacher – nur
teurer", fasst Beat Künzli, Abteilungsleiter der Zürcher Bezirksanwaltschaft II, Organisierte Kriminalität und Betäubungsmitteldelikte zusammen. Straftäter kämen leicht um die Registrierung herum, indem sie die Registrierung ihrer Karte von Strohmännern vornehmen liessen oder einfach falsche Angaben machten. Die Strafverfolger ihrerseits würden registrieren, dass Straftäter nun einfach ausländische SIM-Karten benutzen. Das wiederum erschwere nicht nur die Überwachung, sondern mache sie auch teurer. Um Geld zu sparen, sollen die Behörden nun die Abwälzung der Kosten an die Telefonieanbieter planen. Die erhöhten Kosten blieben dann an Swisscom Mobile, Orange und Sunrise hängen - dass die Mobilfunkanbieter das akzeptieren würden, ist allerdings nicht zu erwarten.
Eigentlich müssten die abgehörten und später verurteilten Straftäter für Kosten der
Lauschangriffe aufkommen – doch gerade die im Bereich der organisierten Drogenkriminalität verfolgten Dealer und Geldwäscher seien formal oft mittellos, oft bekämen sie sogar Geld von Asyl- oder Fürsorgebehörden. Deshalb bleiben zurzeit die Ämter und zuletzt die Steuerzahler auf den Überwachungskosten sitzen. Rund 3,8 Millionen Franken geben die Zürcher Ermittler pro Jahr für Abhöraktionen aus, in Zukunft soll es eine Million weniger sein. Die Sparmassnahmen werden entsprechend eine Auswirkung auf die Anzahl der Überwachungen haben - die Strafverfolger müssen sich dann auf die wichtigsten Figuren der Szene beschränken.