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Weko droht Swisscom mit Sanktionen
Unternehmen weist Vorwürfe wegen überhöhter Terminierungsgebühren zurück  10.04.2006
11:55
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat der Swisscom einen Antrag zur Sanktionsbemessung wegen überhöhter Terminierungsgebühren ihrer Mobilfunktochter unterbreitet. Dies sind die Entgelte, die Netzbetreiber ihren Konkurrenten für die Durchstellung eines Anrufes in ihrem Netz in Rechnung stellen. In dem Entwurf zu einer Teilverfügung für den Zeitraum vom 1. April 2004 bis 31. Mai 2005 erhebt die Weko eine Sanktion in Höhe von 489 Millionen Franken gegen das Unternehmen. Die Kommission hatte die Untersuchung zu den Terminierungsgebühren der drei Schweizer Netzbetreiber Swisscom Mobile, sunrise und Orange im Oktober 2002 begonnen.
      In einer ersten Stellungnahme hat die Swisscom die Vorwürfe zurückgewiesen. Swisscom Mobile habe seit Jahren die geringsten Terminierungsgebühren aller drei Netzbetreiber, zudem würden auf Grund des geringen Preisniveaus und hoher abgehender Gesprächsvolumina Nettozahlungen an die Konkurrenten geleistet. Auch der Vorwurf einer alleinigen marktbeherrschenden Stellung sei unhaltbar, da alle Netzbetreiber ein Monopol auf ihre Terminierungsgebühren hätten. Die Sanktionierung sei zudem nicht vorhersehbar gewesen: Swisscom habe nicht abschätzen können, welche Höhe der Entgelte die Weko als zulässig erachte. Im europäischen Vergleich lägen diese im Durchschnitt.

Swisscom will Entscheidung notfalls bis zum Bundesgericht anfechten

Swisscom will bis zum 22. Mai eine ausführliche Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Bisher liege jedoch nicht der Gesamtbericht der Weko vor, sondern nur der Auszug über die Sanktionsabsichten. Die Kommission habe zudem offensichtlich die Stellungnahmen bisher nicht zur Kenntnis genommen. Sollte die Weko an ihrer Forderung festhalten, werde das Unternehmen diese bei der Rekurskommission und wenn nötig auch beim Bundesgericht anfechten. Zudem müssten mögliche Auswirkungen auf das Betriebsergebnis 2006 geprüft und dieses gegebenenfalls korrigiert werden.
      Ungeachtet der jetzigen Teilverfügung soll die Untersuchung für die Zeit nach der Gebührensenkung am 1. Juni 2005 fortgeführt werden, hier auch gegen die zwei anderen Schweizer Mobilfunkbetreiber.

 

 
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Betreff Autor Datum
Mobilfunkbetreibern droht ... rzubi 22.01.07 12:58
ComCom mutiger als BNetzA mungojerrie 28.11.06 13:03
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