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Die Weko eröffnete im Oktober 2002 gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber eine Untersuchung zu den sogenannten Mobilterminierungsgebühren. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung. Die Weko gelangte zum Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem sie in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 unangemessen hohe Preise erzwang. Sie verfügte deshalb eine Busse gegen Swisscom in Höhe von 333 Millionen Franken. Mit dem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung bestätigt, jedoch den Missbrauchsvorwurf zurückgewiesen und die Busse aufgehoben. Swisscom hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung und ein missbräuchliches Verhalten bestritten. Schliesslich würden die Terminierungsgebühren mit den anderen Telekom-Anbietern verhandelt. Seien diese mit dem Verhandlungsergebnis nicht zufrieden, können sie Klage bei der ComCom einreichen. Swisscom könne die Preise daher nicht frei festlegen. Zudem habe Swisscom hat die niedrigsten Terminierungsgebühren der Schweizer Mobilfunkanbieter und leiste daher seit Jahren Nettozahlungen an ihre Mitbewerber. Schliesslich argumentiert die Swisscom, sie "konnte und kann nicht abschätzen, welches Preisniveau die Weko als angemessen erachtet. Eine Sanktionierung ist daher grundsätzlich nicht statthaft." Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom wird in den kommenden Wochen die Urteilsbegründung im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden. Eine Rückstellung wurde durch Swisscom bisher nicht gebildet. Diese Einschätzung wird durch das vorliegende Urteil bestätigt.
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