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Swisscom muss Preise für Mietleitungen senken
Urteil der ComCom gilt rückwirkend ab 2007  11.03.2010
12:17
Wegen ihrer marktbeherrschenden Position muss die Swisscom Mietleitungen zwischen 15 und 30 Prozent günstiger anbieten. Dies hat die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom in zwei parallelen Verfahren entschieden. Die Preissenkung gilt sogar rückwirkend für die Jahre 2007 bis 2009.

Preise müssen kostenorientiert werden

  Das Logo der Swisscom am Firmengebäude in Ittigen.

Das Logo der Swisscom am Firmengebäude in Ittigen.
Foto: Swisscom

Bis Ende Mai 2010 muss die Swisscom ein Angebot zu kostenorientierten und wettbewerbsüblichen Konditionen machen. Der Zwang gilt für alle Leitungen mit Geschwindigkeiten zwischen 2 MBit/s und 10 GBit/s. Die Regelung greift nicht an Orten, wo mindestens zwei weitere Mitbewerber Mietleitungen anbieten. Die Swisscom widerspricht in einer Stellungnahme der Argumentation der ComCom. Es gäbe starke Mitbewerber wie Kabelnetzbetreiber, Elektrizitätswerke und alternative Telekom-Anbieter. Ausserdem läge der Marktanteil der Swisscom im Wiederverkaufsmarkt bei den Übertragungskapazitäten über 2 MBit/s lediglich bei 15 Prozent.

Wettbewerb soll gefördert werden

Die Swisscom wirft daher der ComCom vor, die Marktrealitäten nicht genügend zu berücksichtigen. Grundlage des ComCom-Urteils ist die Fernmeldedienstverordnung (FDV). Sie bietet mit dem Artikel 54 Möglichkeiten, den Wettbewerb auf der Ebene der Infrastruktur und der Dienste zu fördern. In Zukunft rechnet die ComCom auch ausserhalb von Ballungsräumen mit verstärktem Ausbau der Infrastruktur der verschiedenen Anbietern von Telekommunikations-Dienstleistungen.

 

 
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