Die meisten Callback-Anbieter ermöglichen Ihnen, nach Drücken einer
bestimmten Taste ein weiteres Gespräch zu führen. Das ist nicht
immer sinnvoll. Dazu ein Beispiel: Sie rufen erst Teilnehmer
A an (besetzt), dann Teilnehmer B (Gespräch kommt zustande).
Manche Firmen berechnen Ihnen in diesem Fall die komplette Zeit vom
Eintreffen des Callbacks bis Gesprächsende bei B zum Ländertarif
von B. Hätten Sie nach dem Besetzt bei A aufgelegt, wäre bei vielen
Callback-Unternehmen die Zeit, die Sie für den Anrufversuch bei A
gebraucht haben, hingegen annuliert worden.
Die überwiegende Zahl der Callback-Anbieter arbeitet von den USA
aus. Die Preise werden daher in US-$ veröffentlicht. Beim Inkasso
gibt es zwei Varianten:
Der Anbieter rechnet in den USA ab.
Da internationale Überweisungen
furchtbar viel Geld kosten, ist dieses Verfahren nur bei
Kreditkartenzahlung praktikabel. Das hat den Nachteil, dass man
bei unkorrekten Abrechnungen etc. praktisch keine Handhabe gegen
die Telefonfirma hat.
In den USA ist es üblich, die diversen indirekten Steuern
(Mehrwertsteuer oder Sondersteuern auf Alkohol, Tabak, Benzin
usw.), nicht in die veröffentlichten Preise einzurechnen.
Zur Zeit werden wohl bei allen Callback-Telefonaten, die
in den USA beginnen oder enden, 3% Telekommunikationssteuer
aufgeschlagen. Bei Callback-Telefonaten über die USA fällt
die Steuer hingegen nicht an. Ein Nachteil für geschäftliche
Telefonierer: In den Preisen der US-Anbieter ist keine schweizer
Mehrwertsteuer enthalten, die man sich als Vorsteuer vom
Finanzamt zurückholen könnte. Das heisst für
Geschäftskunden: Der Tarif eines amerikanischen
Callback-Anbieters und einer schweizerischen Telefonfirma lassen
sich erst dann direkt vergleichen, wenn man bei dem amerikanischen
Callback-Anbieter 7.6% MwSt. hinzurechnet und dann Bruttopreise
vergleicht.
Einige Callback-Firmen bieten Ihnen auch an, eine Rechnung in CHF
zu stellen und von der Schweiz aus an Sie zu schicken. In diesem
Fall müssen Sie bei der Umrechnung von US-$ in CHF einmal den
Wechselkurs und zum anderen die Mehrwertsteuer berücksichtigen.
Eine amerikanische tax fällt in diesem Fall auch bei Telefonaten
in die USA nicht an.
Es gibt eine unüberschaubare Zahl an Callback-Anbietern.
Allerdings handelt es sich bei den meisten Firmen um
Wiederverkäufer der großen Callback-Gesellschaften.
Auf diese Web-Seiten sind daher nur wenige, repräsentative
Callback-Anbieter aufgenommen worden. Kriterien für die
Aufnahme waren unter anderem, dass kein Mindestumsatz berechnet
wird.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die
Bedeutung von Callback in den nächsten Jahren abnehmen wird.
Schon heute sind von der Schweiz aus operierende Unternehmen
bei vielen Destinationen günstiger als Callback-Firmen.
Dieser Trend wird sich fortsetzen.