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Rappenspalterei auf der Telefonrechnung
Halbe verschenkte Minuten machen in der Masse die Telefongesellschaften reich - und erschwerden die Vergleichbarkeit
Beim Vergleich der Anbieter sollte man sich nicht nur von den Minutenpreisen führen lassen. Auch die Abrechnungsformalitäten spielen eine wichtige Rolle. Dazu gleich ein Beispiel: Nehmen wir an, es gibt zwei Anbieter A und B. A verlangt für ein Ferngespräch 7 Rappen pro Minute, B verlangt 9 Rappen. Wer ist bei einem 3-Minuten-Gespräch billiger? Nun, drei Minuten kosten bei A 21 Rappen, während B 27 Rappen verlangt. Nehmen wir nun weiter an, dass A in 10-Rappen-Einheiten abrechnet, während B sekundengenau arbeitet. Die 30 Rappen, die unser 3-Minuten-Gespräch bei A kostet, entsprechen dann 2 1/10 Einheiten. Da es nur ganze Einheiten gibt, wird auf 3 Einheiten aufgerundet, die zusammen 30 Rappen kosten. Also ist in unserem Beispiel A teurer als B, obwohl A den besseren Grundpreis bietet. Das zeigt, welchen Einfluss die Abrechnungsmethode hat!
      Leider gibt es eine Vielzahl von Verfahren zur Abrechnung. Die häufigsten sind:
  • Abrechnung in Einheiten zu einem festen Preis. Das ist das Verfahren, dass jeder von der Swisscom kennt. Es ist vor allem bei kurzen Telefonaten ärgerlich. Einmal einen Anrufbeantworter anrufen, kostet 10 Rappen, auch dann, wenn man sofort wieder auflegt. In letzter Zeit rechnen immer mehr Anbieter auch Internetzugänge und Nahbereichsgespräche im 10 Rappen-Takt ab.
  • Abrechnung in Einheiten einer festen Länge. Die Anbieter veröffentlichen einen festen Minutenpreis und rechnen dann die Gespräche z. B. in 6-Sekunden-Blöcken ab. Dieses Verfahren wird für den Kunden umso teurer, je höher der Minutenpreis ist. Beim 30-Sekundentakt ist bei Auslandsgesprächen schnell ein halber Franken und mehr verschenkt.
  • Abrechnung in Einheiten einer festen Länge, zuzüglich einer Mindestlänge. Viele Callback-Gesellschaften rechnen beispielsweise 30 Sekunden Mindestgesprächsdauer ab, danach im 6-Sekunden-Takt.
  • Abrechnung sekundengenau. Das ist das günstigste Verfahren für den Kunden. In der Schweiz verrechnen die Anbieter meistens eine Mindestlänge, die in jedem Fall abgerechnet wird.
Allgemein lässt sich sagen: Im Schnitt zahlen Sie pro Telefonat eine halbe Einheit drauf, egal ob im Zeittakt oder Einheitentakt abgerechnet wird. Weiterhin gilt: Je kürzer ein Gespräch ist, umso mehr fällt der Aufpreis aufgrund der nur halb verbrauchten Einheiten im Verhältnis zu den Gesamtkosten ins Gewicht. In obigem Beispiel des 3-Minuten-Gesprächs verteuerte sich dieses von 21 auf 30 Rappen - ein Aufpreis von 43 Prozent. Ist das Gespräch hingegen eine Stunde und 1 Sekunde lang, kostet es aufgrund der gerade angebrochenen Einheit CHF 4.30 statt CHF 4.20. Das ist ein Aufpreis von 2 Prozent.

Wirklich fair ist nur die sekundengenaue Abrechnung

Nun gilt bei Gesprächen mit Zeittakt, dass der Aufpreis aufgrund der unverbrauchten Sekunden umso höher ist, je höher der Minutenpreis ist. Da man sich aber gerade bei "teuren" Telefonaten in der Regel kurz fasst, ist hier auch der relative Aufpreis besonders hoch. Mit anderen Worten: diese Telefonate sind doppelt teuer.
      Lassen Sie sich also nicht von den Werbetextern ins Boxhorn jagen: "Abrechnung im fairen 10-Sekunden-Takt" klingt zwar gut, ist aber nur dann wirklich gut und fair, wenn der Minutenpreis bei 40 Rappen oder darunter liegt. Wirklich fair ist nur die sekundengenaue Abrechnung.

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