Beim Vergleich der Anbieter sollte man sich nicht nur von den Minutenpreisen
führen lassen. Auch die Abrechnungsformalitäten spielen eine wichtige Rolle.
Dazu gleich ein Beispiel: Nehmen wir an, es gibt zwei Anbieter A und B. A
verlangt für ein Ferngespräch 7 Rappen pro Minute, B verlangt
9 Rappen. Wer ist bei einem 3-Minuten-Gespräch billiger? Nun, drei
Minuten kosten bei A 21 Rappen, während B 27 Rappen verlangt. Nehmen
wir nun weiter an, dass A in 10-Rappen-Einheiten abrechnet, während B
sekundengenau arbeitet. Die 30 Rappen, die unser 3-Minuten-Gespräch bei
A kostet, entsprechen dann 2 1/10 Einheiten. Da es nur ganze Einheiten
gibt, wird auf 3 Einheiten aufgerundet, die zusammen 30 Rappen
kosten. Also ist in unserem Beispiel A teurer als B, obwohl A den besseren
Grundpreis bietet. Das zeigt, welchen Einfluss die Abrechnungsmethode
hat!
Leider gibt es eine Vielzahl von Verfahren zur Abrechnung. Die häufigsten
sind:
- Abrechnung in Einheiten zu einem festen Preis. Das ist das
Verfahren, dass jeder von der Swisscom kennt. Es
ist vor allem bei kurzen Telefonaten ärgerlich. Einmal einen
Anrufbeantworter anrufen, kostet 10 Rappen, auch dann, wenn man sofort
wieder auflegt. In letzter Zeit rechnen immer mehr Anbieter auch
Internetzugänge und Nahbereichsgespräche im 10 Rappen-Takt ab.
- Abrechnung in Einheiten einer festen Länge. Die Anbieter
veröffentlichen einen festen Minutenpreis und rechnen dann die Gespräche
z. B. in 6-Sekunden-Blöcken ab. Dieses Verfahren wird für den Kunden umso
teurer, je höher der Minutenpreis ist. Beim 30-Sekundentakt ist bei
Auslandsgesprächen schnell ein halber Franken und mehr verschenkt.
- Abrechnung in Einheiten einer festen Länge, zuzüglich einer
Mindestlänge. Viele Callback-Gesellschaften
rechnen beispielsweise 30 Sekunden Mindestgesprächsdauer ab,
danach im 6-Sekunden-Takt.
- Abrechnung sekundengenau. Das ist das günstigste Verfahren für den
Kunden. In der Schweiz verrechnen die Anbieter meistens eine Mindestlänge,
die in jedem Fall abgerechnet wird.
Allgemein lässt sich sagen: Im Schnitt zahlen Sie pro Telefonat eine halbe
Einheit drauf, egal ob im Zeittakt oder Einheitentakt abgerechnet wird.
Weiterhin gilt: Je kürzer ein Gespräch ist, umso mehr fällt der Aufpreis
aufgrund der nur halb verbrauchten Einheiten im Verhältnis zu den Gesamtkosten
ins Gewicht. In obigem Beispiel des 3-Minuten-Gesprächs verteuerte sich dieses
von 21 auf 30 Rappen - ein Aufpreis von 43 Prozent. Ist das Gespräch
hingegen eine Stunde und 1 Sekunde lang, kostet es aufgrund der gerade
angebrochenen Einheit CHF 4.30 statt CHF 4.20. Das ist ein Aufpreis
von 2 Prozent.
Wirklich fair ist nur die sekundengenaue Abrechnung

Nun gilt bei Gesprächen mit Zeittakt, dass der Aufpreis aufgrund der
unverbrauchten Sekunden umso höher ist, je höher der Minutenpreis ist. Da man
sich aber gerade bei "teuren" Telefonaten in der Regel kurz fasst, ist hier
auch der relative Aufpreis besonders hoch. Mit anderen Worten: diese Telefonate
sind doppelt teuer.
Lassen Sie sich also nicht von den Werbetextern ins Boxhorn jagen:
"Abrechnung im fairen 10-Sekunden-Takt" klingt zwar gut, ist aber nur dann
wirklich gut und fair, wenn der Minutenpreis bei 40 Rappen oder darunter
liegt. Wirklich fair ist nur die sekundengenaue Abrechnung.