Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Nachdem die durch Spam verursachten wirtschaftlichen Schäden auch in das
Bewusstsein der Gesetzgeber gesickert sind, werden Rufe nach einheitlichen
rechtlichen Regelungen auch seitens der Politik lauter. Notwendig wäre ein
weltweit koordiniertes Vorgehen gegen Spam - davon ist man allerdings noch
Lichtjahre entfernt, wie ein Blick auf die unterschiedliche Gesetzgebung in
der Schweiz, in Deutschland, der Europäischen Union und den USA zeigt.
Die Rechtslage in der Schweiz

Rechtlich interessant für Spam-Opfer in der Schweiz ist das
Bundesgesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die unlautere Zustellung von
unverlangten Werbe-Mails kann nach Artikel 9 UWG zivilrechtlich, jedoch
nicht strafrechtlich sanktioniert werden. Damit eine Zustellung als unlauter
gilt, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören etwa nicht
vorhandene Absenderangaben ebenso wie ein nicht vorhandener Sachzusammenhang,
d.h. ein mutmasslich nicht bestehendes Interesse des Empfängers am in der Mail
beworbenen Angebot. Ebenso zentral ist die Kennzeichnung der E-Mails als Werbung.
In der Betreffzeile soll der Hinweis "Werbung" und der beworbene Gegenstand
angegeben werden.
Unterlassungs- und Schadensersatzklagen beim Fehlen solcher Angaben sind
möglich. Insofern steht es den Empfängern von Spam offen, ein entsprechendes
Verfahren beim zuständigen Gericht einzuleiten. Der Haken daran: Unverlangte
Werbe-E-Mails aus der Schweiz an Empfänger in der Schweiz sind relativ rar -
meist kommen die Angebote aus Übersee und machen somit eine zivilrechtliche
Verfolgung äusserst schwierig.
Neben dem UWG kommt in der Schweiz auch das Bundesgesetz
über den Datenschutz (DSG) zum Zuge. Da das Sammeln, Verwenden und
Weitergeben von E-Mail-Adressen eine Bearbeitung von Personendaten laut
Artikel 2 des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz darstellt,
ist der Inhaber der Datensammlung - also der Spammer - verpflichtet, auf
entsprechende Anfragen den Spamming-Opfern vollständige Auskunft über
die über sie bearbeiteten Personendaten zu erteilen und diese Daten aus der
Datensammlung zu löschen, falls dies von dem Empfänger gewünscht
wird (so genanntes Opt-out-Verfahren). Entsprechende Vordrucke können
auf der Website des Eidgenössischen
Datenschutzbeauftragten heruntergeladen werden.
- Der Wortlaut der Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb und das Schweizer
Datenschutzgesetz findet sich auf der Website www.gesetze.ch.
- Informationen zur Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation in der
Schweiz finden sich auf der Website der Schweizerischen Lauterkeitskommission.
- Sammlung von Gerichtsurteilen über unerwünschte E-Mail-Werbung.
Auch Deutschland, die EU und die USA haben vor einigen Jahren gesetzliche Regelungen gegen Spam erlassen. Dies hat bisher aber wenig dazu beigetragen, das Aufkommen an Spam-E-Mails zu verringern.