Verstoss

BAKOM leitet Aufsichtsverfahren gegen 3G Mobile ein

Schon lange steht fest, dass die UMTS-Lizenzauflagen nicht erfüllt werden
Von Björn Brodersen

Der Telefónica-Tochter 3G Mobile steht offenbar ein Aufsichtsverfahren des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) bevor. Dabei geht es um die nicht eingehaltenen Konzessionsauflagen bei der im Jahr 2000 erworbenen UMTS-Lizenz. Das berichtet heute die Neue Zürcher Zeitung in ihrer Onlineausgabe. Neben den drei Mobilfunknetzbetreibern Swisscom Mobile, Orange und sunrise hatte 3G Mobile damals ebenfalls eine UMTS-Lizenz für 50 Millionen Franken erworben. Damit einher ging allerdings auch die Verpflichtung, bis Ende 2004 50 Prozent der Schweizer Bevölkerung mit UMTS-Diensten zu erreichen.

Dass 3G Mobile die Auflagen nicht erfüllen würde, deutete sich bereits vor Jahren an. Während der Telefónica-Ableger zunächst lediglich in der Startphase - nach dem Vorbild von Quam in Deutschland - als mobiler virtueller Network Operator (MVNO) ohne eigenes Netz auftreten wollte, zeigte sich bereits im Jahr 2002, dass Telefónica Moviles an einem eigenen Netzaufbau nicht mehr interessiert war. Mit Ablauf des vergangenen Jahres ist diese Konzessionsverletzung nun zu einer formellen Tatsache geworden. Nach Angaben der Neuen Zürcher Zeitung beschäftigt das Unternehmen in der Schweiz lediglich noch drei Mitarbeiter. An eine Nutzung der UMTS-Lizenz denke bei Telefónica aber niemand mehr. Es gebe aber Bemühungen, "den Wert der Konzession zu maximieren". Ob damit ein Verkauf der Lizenz an einen anderen Telekommunikationsanbieter - wie in Österreich - oder eine Rückgabe an den Bund gegen eine Entschädigung gemeint ist, bleibt offen.

Automatisch - aufgrund der Verletzung der Konzessionsauflagen - fällt die Lizenz nicht an den Bund zurück, das erlaubt das Fernmeldegesetz nicht. Zunächst wird das BAKOM in einem Aufsichtsverfahren die Schwere des Verstosses feststellen, dann einen Antrag auf die zu treffenden Massnahmen an die eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) richten. Die Entscheidung, die die ComCom danach fällen wird, kann das spanische Unternehmen noch anfechten.