BAKOM bewilligt GSM-Störanlagen für Gefängnisse
Der unerlaubte Griff zum Handy soll Gefängnisinsassen erschwert werden. In einem Pilotversuch sollen drei Gefängnisanstalten mit entsprechenden Störanlagen, die den Mobiltelefongebrauch in allen Handynetzen unterbinden, ausgerüstet werden. Den Aufbau der Anlagen hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach Angaben der Mittelland Zeitung bereits bewilligt, eingesetzt werden sollen sie in den Gefängnissen Lenzburg (Aargau), Pöschwies (Zürich) und Champs-Dollon (Genf).
In dem demnächst startenden Testlauf will man zunächst sehen, ob die Störanlagen ohne Beeinträchtigung der Umgebung, wo weiterhin telefoniert werden soll, zuverlässig arbeiten. Im Sommer sollen dann die Mobilfunkbetreiber und die drei Anstalten die Ergebnisse auswerten. Normalerweise ist in der Schweiz der Einsatz solcher Anlagen einerseits wegen unzureichender Kenntnisse und andererseits, weil das Fernmeldegesetz des Bundes die Sicherstellung des störungsfreien Fernmeldeverkehrs verlangt, verboten. Gefangene haben in der Regel einen zeitlich beschränkten Anspruch auf das Telefonieren, allerdings nur in den dafür zur Verfügung gestellten Telefonkabinen. Dennoch werden immer wieder Handys in die Gefängnisse geschmuggelt, mit denen die Insassen auch weiterhin Straftaten begehen oder koordinieren.