Regulierung

Swisscom-Monopol der letzten Meile soll schneller fallen

Ständerat übertrifft den Nationalrat in seinen Forderungen
Von Julia Scholz

Die Entscheidung des Ständerates ist gefallen: Die Entbündelung des Teilnehmernetzes der Swisscom soll noch schneller und umfassender erfolgen, als vom Nationalrat im Oktober letzten Jahres beschlossen. Die Swisscom-Konkurrenz soll nach dem Beschluss des Rates nun nicht nur den Zugang zum Teilnehmeranschluss, sondern auch zum schnellen Breitbandanschluss erhalten.

Hier war vom Nationalrat eine Limitierung des freien Zuganges auf zwei Jahre vorgesehen, um Konkurrenten zu verhindern, die lediglich von der Infrastruktur profitieren, jedoch keine eigenen Investitionen vornehmen. Um derartige Trittbrettfahrer auszuschliessen, soll nach Beschluss des Ständerates das Recht auf den Breitbandzugang nach drei Jahren mit Auflagen verbunden werden. Den marktbeherrschenden Anbietern drohen hingegen Sanktionen, wenn sie nicht in die eigene Infrastruktur investieren und flächendeckend in allen Landesteilen auftreten.

Die Swisscom bedauert den Entscheid des Ständerats. Ein weiterer Ausbau der Regulierung würde Rechtsunsicherheit für die Infrastrukturanbieter schaffen und die Investitionsanreize senken. In diesem Wettbewerbsumfeld seien zusätzliche staatliche Eingriffe unnötig und schädlich, weil sie den Markt verzerren und falsche Anreize geben. Auch die von der Regulierung begünstigten Dritten werden sich nach Ansicht der Swisscom mit Investitionen zurückhalten, da sie zu staatlich regulierten Bedingungen die bestehenden Netze nutzen können. Die Swisscom kritisiert vor allem, dass Konkurrenten während der dreijährigen Übergangsfrist nicht verpflichtet sind, in neue Netze zu investieren.

In der Entscheidung des Ständerats sieht die Swisscom eine grosse Differenz zum Beschluss des Nationalrates. Im Rahmen der nun folgenden Differenzbereinigung würde die Revision des Fernmeldegesetzes voraussichtlich im September 2005 wieder im Nationalrat beraten. Ein Inkraftsetzen des revidierten Fernmeldegesetzes scheint nach Ansicht des Marktführers erst im Laufe von 2006 möglich.