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Swisscom wendet sich gegen angeordnete Preissenkung

Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen rückwirkende Senkung der Interkonnektionspreise
Von Marie-Anne Winter

Wie berichtet senkt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Rahmen die Interkonnektionspreise nachträglich für die Jahre 2000 bis 2003. Wie kaum anders zu erwarten war, ist die Swisscom damit nicht einverstanden. Das Unternehmen teilt nun mit, dass es die Verfügungen vor dem Bundesgericht mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten wird.

Swisscom sei überzeugt, dass die Interkonnektionspreise den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Berechnung der Preise erfolgte jeweils auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenmethode Long-run incremental costs (LRIC). Das Berechnungsmodell wurde mit grossem Aufwand aufgebaut und laufend weiter entwickelt. Seit 2000 habe Swisscom konsequent die Preise der Interkonnektionsdienste gesenkt, so beispielsweise Anfang des Jahres um bis zu 7 Prozent. Die Preise lägen im europäischen Mittel.