BAKOM darf GSM-Konzessionsentgelte vorerst nicht erhöhen
Der Staat ist mit seinem Versuch, künftig stärker vom wirtschaftlichen Erfolg der Mobilfunkbetreiber zu profitieren, gescheitert. Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde des Departments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gegen das Fortführen der bisherigen jährlichen GSM-Konzessionsentgelte abgewiesen. Dies hatte die Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt in diesem Jahr entschieden, nachdem der Mobilfunkanbieter Orange gegen die Erhöhung der Funkkonzessionsentgelte im GSM-Bereich durch das BAKOM Berufung eingelegt hatte.
Das Bundesamt hatte - gestützt auf eine Verordnungsbestimmung des Bundesrats - im Jahr zuvor die Gebühr für die GSM-Konzessionen um 108 Prozent anheben und gleichzeitig die Verwaltungsentgelte für Mobilfunkdienste (GSM und UMTS) um 85 Prozent senken wollen. Die Mobilfunkbetreiber Orange und TDC Switzerland (sunrise) hätten dadurch beide mehr als 3,3 Millionen Franken im Jahr für ihre GSM-Konzession zahlen müssen; bislang hatte Orange 1,62 Millionen Franken pro Jahr entrichtet. Die Preissteigerung begründete das BAKOM mit der Abhängigkeit dieser gebühren vom Marktwert, der über die Zeit erheblich gestiegen sei.
Nach Ansicht der zuständigen Richterin in Lausanne wird aber dieses Argument der Marktabhängigkeit nicht vom Fernmeldegesetz (FMG) unterstützt, ein wirtschaftliches Kriterium sei in dem Gesetz nicht vorgesehen und deshalb nicht anwendbar. Dazu müsse erst das Fernmeldegesetz geändert werden.