BAKOM versteigert Lizenzen für drahtlosen Breitbandanschluss
Im zweiten Quartal des kommenden Jahres will die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) drei Konzessionen für den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access, BWA) vergeben. Bis zum 28. Februar können Bewerber ihre Bewerbungsunterlagen beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einreichen. Das BAKOM überprüft, welche Bewerber die Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession erfüllen, und wird im Auftrag der ComCom die Auktion durchführen. Die Ausschreibungsunterlagen können ab dem 29. November beim BAKOM bezogen werden. Mit der Konzessionierung haben beispielsweise Anbieter ohne eigene Anschluss-Infrastruktur die Möglichkeit, Kunden direkt einen breitbandigen Zugang zum Internet über einen drahtlosen Anschluss anzubieten. Weitere Anwendungsmöglichkeiten sind die Anbindung von Geschäftskunden oder von WLAN-Hotspots.
Die Vergabe erfolgt mittels einer so genannten "Sealed Bid"-Auktion: Dabei gibt jeder Bieter ein einziges, unabhängiges und verdecktes Gebot ab. Die Gebote der anderen Bietenden können nicht beobachtet werden. Den Zuschlag erhält, wer das höchste Gebot abgegeben hat. Ziel des Verfahrens ist es laut BAKOM-Mitteilung, die Versorgung mit Breitbanddiensten und den Wettbewerb im Endkundenmarkt zu fördern. Die Auktion erscheint der ComCom dabei das geeignete Selektionsverfahren. Der Minimalpreis der Konzessionen wurde gemäss den Vorgaben des Fernmeldegesetzes festgesetzt und beträgt für die beiden grossen Konzessionen je 6.1 Millionen Franken und für die kleinere Konzession 5.1 Millionen Franken.
Jeder Bewerber erhält höchstens eine Konzession
Für die ausgeschriebenen Konzessionen kann sich grundsätzlich jedes Unternehmen alleine oder im Rahmen eines Konsortiums bewerben. Allerdings darf jeder Bewerber nur eine Konzession erwerben. Dasselbe gilt auch für Unternehmensgruppen. Von der Auktion ausgeschlossen werden zudem Unternehmen, welche bereits über eine Konzession im Frequenzbereich 3.41 bis 3.6 GHz verfügen. Dies betrifft heute die Konzessionärin Priority Wireless, die wie cablecom zur Liberty Gruppe gehört. Priority Wireless hatte in diesem Frequenzband im März 2000 eine WLL-Konzession (Wireless Local Loop) ersteigert.
Die Frequenzausstattung der neuen Konzessionen im Frequenzbereich 3.41 bis 3.6 GHz ist unterschiedlich: Zwei Konzessionen verfügen über je 2 mal 21 MHz und die dritte Konzession über 2 mal 17.5 MHz. Dies soll es allen Konzessionären ermöglichen, landesweite Dienste mit einer hohen Qualität anzubieten. Dabei können neben festen Punkt-zu-Mehrpunkt-Diensten auch nomadische Dienste angeboten werden. Unter nomadischer Nutzung versteht man die Nutzung eines Endgerätes an einem beliebigen Ort unter der Bedingung, dass der Standort des Endgerätes während der Nutzung nicht geändert wird. Mittelfristig ist geplant, auch mobile Dienste zu erlauben.
Nutzungserlaubnis gilt bis Ende 2016
Die Konzessionen haben eine Gültigkeitsdauer bis am 31. Dezember 2016. Weiter enthalten die Konzessionen Minimalauflagen betreffend den Netzaufbau. Damit soll sichergestellt werden, dass die ausgeschriebenen Frequenzen zu Gunsten der Konsumenten auch wirklich genutzt werden. Die Konzessionären sind verpflichtet, bis spätestens am 31. Dezember 2007 den kommerziellen Betrieb aufzunehmen und bis Ende 2009 mindesten 120 Sende-/Empfangseinheiten zu betreiben. Diese Auflage erlaubt es den Inhabern der Konzessionen, den aus Marktsicht sinnvollen Netzaufbau weitgehend selber zu bestimmen. Beim Netzaufbau sind die Vorgaben der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (NISV) einzuhalten.
Unter BWA versteht man den drahtlosen Breitbandanschluss an ein Fernmeldenetz zum Beispiel für den Zugang zum Internet. BWA ist eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene drahtlose Zugangstechnologien wie WLL (Wireless Local Loop), FBWA (Fixed Broadband Wireless Access) oder MBWA (Mobile Broadband Wireless Access). WiMAX (WiMAX-Forum) und HiperMAN (ETSI) sind die diesen Technologien entsprechenden Marken.