ComCom erleichtert Umstieg auf Internet-Telefonie
Anbieter von Internet-Telefonie (VoIP) müssen keine Carrier-Pre-Selection - eine feste Voreinstellung eines anderen Anbieters - ermöglichen. Das hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) heute unter Vorbehalt entschieden. "Dieser Entscheid beruht jedoch auf der Annahme, dass der Zugang zu Internet offen und diskriminierungsfrei möglich ist", teilte die Kommission heute mit. Andernfalls könnte die ComCom die entsprechende Verpflichtung wieder einführen. Neben der Lockerung der Verpflichtung zur freien Wahl des Diensteanbieters hat die Kommission gleichzeitig die Pflicht zur Nummernportabilität auf Telefonnummern ausgedehnt.
Zweck der Carrier Selection beim Festnetz ist es laut ComCom, die historisch gewachsene, enge Verbindung zwischen dem Telefonnetz und dem Telefondienst zu durchbrechen und einen Dienstewettbewerb zu ermöglichen. Bei der Internet-Telefonie sei die Lage ganz anders: Die Kunden hätten die Möglichkeit, zunächst ihren Internetzugangsanbieter und danach auch ihren VoIP-Anbieter frei zu wählen. Weiter verfüge keiner der reinen VoIP-Anbieter über eine marktmächtige Stellung und die Preise seien tiefer als in der traditionellen Telefonie. "Die Durchsetzung einer technisch komplexen Pre-Selection würde den Wettbewerb eher behindern, was gegen die Ziele des Fernmeldegesetzes wäre", erklärt die ComCom.
Die freie Wahl des Anbieters für einzelne Anrufe (Carrier-Selection Call by Call) hingegen behält die ComCom bei, da dies technisch umsetzbar sei. Damit ein VoIP-Kunde einen bestimmten Anruf über einen anderen Anbieter machen kann, muss er vor der Telefonnummer den fünfstelligen Code des gewünschten Anbieters eingeben.
Neue Vorschriften für Nummernportabilität
Die ComCom hat nun auch die Vorschriften für die Nummernportabilität konsumentenfreundlich angepasst. Die Kunden können ihre Festnetznummer zu einem VoIP-Anbieter mitnehmen und umgekehrt. Zweck der Nummernportabilität ist es, den Anbieterwechsel zu erleichtern.