Konsumentenschutz

Unlautere Verkaufsmethoden bei Jamba!

Entscheid der Lauterkeitskommission nach SKS-Beschwerde
Von Marie-Anne Winter

Die einen finden quakende Frösche und Handyklingeltöne unerträglich, die anderen finden das cool. Das ist Ansichtssache. Gar nicht cool sind aber die Geschäftspraktiken des bekanntesten Anbieters von Klingeltönen: Wer unter www.jamba.ch [Link entfernt] gratis einen Klingelton bestellen wollte, musste ein Abo kaufen. In den USA wurde der Anbieter bereits im Frühjahr wegen dieser Werbepraktiken verklagt. Auch die Lauterkeitskommission entschied auf Grund einer Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS): "Das ist unlauter".

Die Klingeltonindustrie boomt. Weltweit setzt die Branche schätzungsweise 4,5 Milliarden Franken pro Jahr um. Immer wieder stossen sich Konsumentinnen und Konsumenten aber an den Verkaufsmethoden der Klingelton-Anbieter. Denn in der Branche sind undurchsichtige Vertragsbedingungen und penetrante Werbestrategien leider die Regel. Da macht auch Jamba keine Ausnahme: Auf der Jamba-Homepage konnte unter der Unterschrift "Gratis Klingelton oder Logo" die Rubrik "Ja, ich möchte sparen" angeklickt werden. Nur war hier gar kein Gratis-Klingelton erhältlich, denn zuerst musste ein kostenpflichtiges Jamba-Abo gekauft werden, das sich dann jeden Monat automatisch erneuerte.

Die Stiftung für Konsumentenschutz reichte bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eine Beschwerde wegen Verdachts auf unlautere Verkaufsmethoden ein. Die Kommission teilte diese Auffassung und stellte nun klipp und klar fest: "Zweifellos geht der Adressat des Angebots davon aus, dass die Ankündigung des Gratisangebots mit dem dortigen Anklicken realisiert werden kann. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, sind die Anpreisungen (...) als irreführend und täuschend (...) zu qualifizieren." Erschwerend komme hinzu, so die Lauterkeitskommission, dass die Jamba-Website vor allem unerfahrene Jugendliche und Kinder anspreche. Kurzum: Jamba hat versucht, mit unlauteren Verkaufsmethoden Jugendlichen und Kindern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die SKS freut sich über den Entscheid der Lauterkeitskommission, weil es ist ausserordentlich bedenklich sei, zu welchen Mitteln gewisse Firmen griffen, um die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen und Kindern auszunützen. Es heisst, dass Jamba nun rechtliche Massnahmen gegen die "unzutreffende Darstellung" der SKS und gegen den Beschluss der Kommission prüfe.