sunrise erhält auch bei Mietleitungen keine Interkonnektion
Der Telekommunikationsanbieter sunrise hat einen weiteren Rückschlag im Ringen um die Öffnung der so genannten letzten Meile hinnehmen müssen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Kommunikationskommission (ComCom), die im vergangenen Februar das Gesuch von sunrise um Interkonnektion für den Dienst Mietleitungen der Swisscom zurückgewiesen hatte. Gegen diese Entscheidung hatte die TDC-Tochter im April Beschwerde eingelegt. Wie schon bei den gemeinsamen und vollständig entbündelten Zugang zu den Haushalten besteht nun aber auch nach Ansicht der Bundesrichter auch kein gesetzlicher Anspruch der Wettbewerber auf den Zugang zu den Standleitungen (Urteil 2A.234/2005 vom 22. November). Das jetzt veröffentlichte Urteil kann auf der Website des Bundesgerichts nachgelesen werden.