Schweiz

Verstoß gegen Kartellgesetz: Weko sanktioniert Swisscom

Laut der Wett­bewerbs­kommission hat die Swisscom im Zuge einer Aus­schreibung eines Firmen­netz­werks der Post im Jahr 2008 gegen das Kartell­gesetz verstoßen. Der Schweizer Netz­betreiber wurde daher mit einem Bußgeld von über 7,9 Millionen Franken belegt.
Von Rita Deutschbein

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Bild: Swisscom
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat Swisscom mit einem Bußgeld in Höhe von 7,916 Millionen Franken belegt. Auf dem Schweizer Markt für Breit­band­anbindungen im Geschäfts­kunden­bereich ist die Swisscom markt­beherrschend. Diese Stellung hat das Unternehmen laut der Kommission bei der Ausschreibung zur Vernetzung der Poststandorte missbraucht. Somit soll es anderen Anbietern wegen überhöhter Vorleistungs­preise nicht möglich gewesen sein, der Post ein konkurrenz­fähiges Angebot zu machen.

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Bild: Swisscom
Swisscom bestreitet diese Vorwürfe. Das Unternehmen gab bekannt, das Bußgeld von über 7,9 Millionen Franken beim Bundes­verwaltungs­gericht anzufechten. "Wir sind überzeugt, dass wir uns korrekt verhalten haben", so Urs Schaeppi, CEO von Swisscom. "Wir legen großen Wert auf die Einhaltung des Kartell­gesetzes."

Swisscom betont, bei der Berechnung der Offerten für Endkunden die Kosten, die andere Anbieter haben, zu berück­sichtigen. Diese könnten teilweise eigene Infra­strukturen einsetzen und zudem gemäß dem Fern­meldegesetz regulierte Leistungen von Swisscom beziehen. Swisscom sei jedoch nicht dazu verpflichtet, die kommerziellen Vorleistungen zu kosten­orien­tierten Preisen abzugeben, so das Unternehmen.

Hintergrund: Ausschreibung im Jahr 2018

Die Post hatte im Jahr 2008 die Breitbandanbindung ihrer Standorte neu ausge­schrieben. Nach der Eignungs­prüfung forderte sie Sunrise, upc cablecom und Swisscom auf, ein Angebot einzureichen. Swisscom erhielt im Januar 2009 den Zuschlag.

Daraufhin reichte Sunrise gegen den Konkurrenten eine Anzeige bei der Wett­bewerbs­behörde ein. Als Begründung gab Sunrise an, dass das Unternehmen für die benötigten Vorleistungen einen Preis hätte zahlen müssen, der höher gewesen sei als die Offerte von Swisscom für die Post. Die überhöhten Vorleistungs­preise seien der Grund, dass sie der Post kein konkurrenzfähiges Angebot machen konnte. Swisscom habe eine Kosten-Preis-Schere praktiziert und damit gegen das Kartellgesetz verstoßen, so der Vorwurf.

Schon damals wies Swisscom alle Vorwürfe zurück und zeigte im Sommer 2009 gegenüber der Weko auf, dass Sunrise in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenz­fähiges Angebot zu machen, wenn das Unternehmen Eigen- und Vorleistungen sinnvoll eingesetzt hätte. Konkurrenten, die für den Auftrag der Post mangels eigener Infra­strukturen - wie Kabelnetze oder eigene Glasfasern - aus­schließlich kommerzielle Vorleistungen hätten verwenden können, seien von der Post nicht zur Abgabe eines Angebots eingeladen, so die Erklärung. Swisscom hätte solche Konkurrenten daher in der Ausschreibung auch nicht behindern können.

Nicht nachvollziehbar ist laut Swisscom auch der Missbrauchs­vorwurf zum Nachteil der Post: Diese hätte in den Verhandlungen große Preisnachlässe ausgehandelt. Man musste den Forderungen der Post nachgeben, um sie als wichtige Kundin nicht zu verlieren, so das Unternehmen. Die Offerte von Swisscom hatte den tiefsten Preis und sei daher marktkonform.

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