Verstoß gegen Kartellgesetz: Weko sanktioniert Swisscom
Verstoß gegen Kartellgesetz: Weko sanktioniert Swisscom
Bild: Swisscom
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat Swisscom mit einem Bußgeld in
Höhe von 7,916 Millionen Franken belegt. Auf dem Schweizer Markt für Breitbandanbindungen im
Geschäftskundenbereich ist die Swisscom marktbeherrschend. Diese
Stellung hat das Unternehmen laut der Kommission bei der Ausschreibung zur Vernetzung der Poststandorte
missbraucht. Somit soll es anderen Anbietern wegen überhöhter Vorleistungspreise nicht möglich
gewesen sein, der Post ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen.
Verstoß gegen Kartellgesetz: Weko sanktioniert Swisscom
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Swisscom bestreitet diese Vorwürfe. Das Unternehmen gab bekannt, das Bußgeld von über 7,9 Millionen
Franken beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. "Wir sind überzeugt, dass wir uns korrekt
verhalten haben", so Urs Schaeppi, CEO von Swisscom. "Wir legen großen Wert auf die Einhaltung des Kartellgesetzes."
Swisscom betont, bei der Berechnung der Offerten für Endkunden die Kosten, die andere Anbieter haben, zu berücksichtigen. Diese könnten teilweise eigene Infrastrukturen einsetzen und zudem gemäß dem Fernmeldegesetz regulierte Leistungen von Swisscom beziehen. Swisscom sei jedoch nicht dazu verpflichtet, die kommerziellen Vorleistungen zu kostenorientierten Preisen abzugeben, so das Unternehmen.
Hintergrund: Ausschreibung im Jahr 2018
Die Post hatte im Jahr 2008 die Breitbandanbindung ihrer Standorte neu ausgeschrieben. Nach der Eignungsprüfung forderte sie Sunrise, upc cablecom und Swisscom auf, ein Angebot einzureichen. Swisscom erhielt im Januar 2009 den Zuschlag.
Daraufhin reichte Sunrise gegen den Konkurrenten eine Anzeige bei der Wettbewerbsbehörde ein. Als Begründung gab Sunrise an, dass das Unternehmen für die benötigten Vorleistungen einen Preis hätte zahlen müssen, der höher gewesen sei als die Offerte von Swisscom für die Post. Die überhöhten Vorleistungspreise seien der Grund, dass sie der Post kein konkurrenzfähiges Angebot machen konnte. Swisscom habe eine Kosten-Preis-Schere praktiziert und damit gegen das Kartellgesetz verstoßen, so der Vorwurf.
Schon damals wies Swisscom alle Vorwürfe zurück und zeigte im Sommer 2009 gegenüber der Weko auf, dass Sunrise in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen, wenn das Unternehmen Eigen- und Vorleistungen sinnvoll eingesetzt hätte. Konkurrenten, die für den Auftrag der Post mangels eigener Infrastrukturen - wie Kabelnetze oder eigene Glasfasern - ausschließlich kommerzielle Vorleistungen hätten verwenden können, seien von der Post nicht zur Abgabe eines Angebots eingeladen, so die Erklärung. Swisscom hätte solche Konkurrenten daher in der Ausschreibung auch nicht behindern können.
Nicht nachvollziehbar ist laut Swisscom auch der Missbrauchsvorwurf zum Nachteil der Post: Diese hätte in den Verhandlungen große Preisnachlässe ausgehandelt. Man musste den Forderungen der Post nachgeben, um sie als wichtige Kundin nicht zu verlieren, so das Unternehmen. Die Offerte von Swisscom hatte den tiefsten Preis und sei daher marktkonform.